Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EstDV
Wenn Sie die Bischöfliche Aktion Adveniat mit bis zu 200,- Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine geson-derte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Hinweisblatt zusammen mit einem Bar-einzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuerklärung beim Finanzamt vorlegen.
Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung erhalten Sie von uns bereits ab 20,- Euro im Laufe des
Jahres eine gesonderte Zuwendungsbestätigung, bei Angabe Ihrer vollständigen Adresse.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Für Ihre Bereitschaft, die bedürftigen Menschen in Lateinamerika durch Ihre Spende zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen unserer Partner vor Ort – sehr herzlich.
Prälat Bernd Klaschka
Geschäftsführer
Die Bischöfliche Aktion Adveniat ist Sondervermögen des Bistums Essen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und dient ausschließlich und unmittelbar kirchlichen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 53,54 AO (Statut vom 21.09.1993, Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Essen 1994, S. 11).
Die Zuwendung wird im Ausland verwendet.







