Vereinfachter Spendennachweis
und Freistellungsbescheid

Liebe Spenderin, lieber Spender,

Die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügt gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV bei Spenden bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Spende, wenn diese gemeinsam mit unserem "Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV" (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.

Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV:
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Freistellungsbescheid - Finanzamt Essen-NordOst:
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Spendenbescheinigung/Spendenquittung:
Bereits ab 20 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung. 

Für Ihre Bereitschaft, die bedürftigen Menschen in Lateinamerika und der Karibik durch Ihre Spende zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen unserer Partner vor Ort – sehr herzlich.

Pater Martin Maier SJ
Hauptgeschäftsführer

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns!           Adveniat Spendenkonto

Mail: spenden@adveniat.de                IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45
Telefon: +49 (0)201 1756-248            SWIFT-BIC-Code: GENODED1BBE