Statut der Bischöflichen Aktion Adveniat

(Vom 25. September 2013)

Präambel

Die Bischöfliche Aktion Adveniat ist eine Einrichtung der Deutschen Bischofskonferenz und wird von den Katholiken in Deutschland getragen. Sie unterstützt die pastorale Arbeit der katholischen Kirche in Lateinamerika und in der Karibik. In Deutschland informiert sie die Gläubigen und die breite Öffentlichkeit über das kirchliche Leben in Lateinamerika und der Karibik und macht auf die Bedürfnisse der Menschen dort aufmerksam. Sie ruft zu Solidarität mit ihnen auf und lässt sich dabei von den pastoralen Optionen der Kirche in Lateinamerika leiten, insbesondere von den vorrangigen Optionen für die Armen und für die Jugend.

Mit der Zielsetzung der pastoralen Hilfe für die Ortskirchen in Lateinamerika und in der Karibik leistet die Bischöfliche Aktion Adveniat einen eigenständigen und wesentlichen Beitrag zur weltkirchlichen Zusammenarbeit. Die Aktion ist der Aufforderung des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Solidarität verpflichtet: „Es ist jedoch Sache des ganzen Volkes Gottes, wobei die Bischöfe mit Wort und Beispiel vorangehen müssen, die Nöte unserer Zeit nach Kräften zu lindern, und zwar nach alter Tradition der Kirche nicht nur aus dem Überfluss, sondern auch von der Substanz“ (vgl. Gaudium et spes, Nr. 88).

Die Bischöfliche Aktion Adveniat versteht die weltkirchliche Solidarität auch als einen wechselseitigen geistlichen Austausch. Durch die Ermutigung zum solidarischen Handeln sowie die Förderung von Begegnung und Dialog über Länder- und Kontinentalgrenzen hinweg gibt sie in Lateinamerika und in Deutschland geistliche und pastorale Impulse.

Die Deutsche Bischofskonferenz gibt der Bischöflichen Aktion Adveniat das nachstehende Statut. 

Art. 1
Zielsetzung und Auftrag der Bischöflichen Aktion Adveniat

(1) Im Rahmen ihres Auftrages, die Gläubigen und darüber hinaus alle Menschen in Deutschland, auf die Not in Lateinamerika aufmerksam zu machen und zur Nächstenliebe und zu solidarischem Handeln aufzurufen, unterstützt die Aktion Adveniat die pastorale Arbeit der katholischen Kirche in Lateinamerika und in der Karibik, insbesondere durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Priestern, Diakonen, Ordensleuten und anderen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, durch die Förderung der sozialen Kommunikation, der Wissenschaft und Forschung, erforderlicher Baumaßnahmen, notwendiger Transportmittel und durch die Gewährung struktureller Hilfen. Darüber hinaus fördert Adveniat den Aufbau einer Altersversorgung für den einheimischen Klerus.

(2) Zu diesem Zweck wirbt Adveniat um Spenden und nimmt sonstige Mittel entgegen. Insbesondere bereitet Adveniat die jährliche Weihnachtskollekte vor und begleitet deren Durchführung. Weiterhin führt Adveniat gemeinsam mit den Bistümern in Deutschland die Patenschaftsaktion zur Förderung lateinamerikanischer Seminaristen durch.

(3) Mit den anderen katholischen weltkirchlichen Werken und Initiativen arbeitet Adveniat zusammen.

(4) Zur Unterstützung gemeinnütziger Arbeit in Lateinamerika und unter Berücksichtigung seines originären Auftrags kann Adveniat auch zweckgebundene Spenden weiterleiten, soweit dies im Einklang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland steht.

Art. 2
Stellung und Aufgaben der Bischöflichen Aktion Adveniat

(1) Die Bischöfliche Aktion Adveniat ist die zentrale Aktion der katholischen Kirche in Deutschland für die Unterstützung der seelsorglichen Arbeit der Kirche in Lateinamerika und der Karibik. Sie steht unter der Leitung und der Verantwortung der Deutschen Bischofskonferenz.

(2) Die Aktion dient der Entgegennahme, Verwaltung und Verwendung der Mittel, die ihr aus Spenden, insbesondere aus der Weihnachtskollekte der Katholiken in Deutschland, und aus Kirchensteuermitteln für Maßnahmen der Pastoral in Lateinamerika zufließen.

(3) Sie soll ihre Aufgaben durch eine intensive Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, besonders im Rahmen der jährlichen Weihnachtskollekte, durch Erfahrungsaustausch und sonstige geeignete Maßnahmen erfüllen. Dabei soll die Zusammenarbeit mit den übrigen großen Hilfswerken der katholischen Kirche in Deutschland sichergestellt werden (vgl. auch Art. 1 Abs. 3). Sie soll ferner innerhalb ihres Aufgabenbereichs alle gleichgerichteten Initiativen der katholischen Kirche informieren, fachkundig beraten und die Zusammenarbeit untereinander fördern. 

Art. 3
Struktur der Bischöflichen Aktion Adveniat

(1) Die Aktion Adveniat erfüllt ihren Auftrag und ihre Aufgaben unter der Leitung und Verantwortung der Deutschen Bischofskonferenz. Für diese handelt unbeschadet der Regelung des Artikels 4 die nach § 12 Ziff. 2 der Geschäftsordnung der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete "Unterkommission für Lateinamerika (insbesondere Adveniat)" der Kommission Weltkirche - nachstehend Adveniat-Kommission genannt. Die Adveniat-Kommission ist der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz verantwortlich.

(2) Mit der Wahrnehmung und Durchführung der von der Deutschen Bischofskonferenz übertragenen Aufgaben wird eine Geschäftsstelle beauftragt. Die Arbeitsweise der Geschäftsstelle regelt eine Geschäftsordnung.

(3) Rechts- und Vermögensträger der Bischöflichen Aktion Adveniat ist der Bischöfliche Aktion Adveniat e.V., dessen Mitglieder die Mitglieder der Adveniat-Kommission sowie der Vorsitzende der Kommission Weltkirche sind. 

Art. 4
Deutsche Bischofskonferenz und Adveniat-Kommission

(1) Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz entscheidet
a) auf Vorschlag der Kommission Weltkirche über die Wahl des Vorsitzenden, der Mitglieder und der Berater der Adveniat-Kommission,
b) über die Durchführung der jährlichen Aktion Adveniat,
c) über die für eine fünfjährige Amtszeit erfolgende Berufung und die Abberufung des Hauptgeschäftsführers.

(2) Die Kommission Weltkirche beschließt auf Vorschlag der Adveniat-Kommission über
a) die Ziele, Grundsätze und Richtlinien im Zusammenhang mit der Unterstützung der Pastoralarbeit in Lateinamerika und der Karibik,
b) die Geschäftsordnung nach Art. 3 Abs. 2.

(3) Die Adveniat-Kommission beschließt insbesondere über
a) die Verwendung der Adveniat zugeflossenen Mittel im Rahmen der Aufgabenstellung nach Art. 1. Soweit Haushaltsmittel des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) bereitgestellt werden, richtet sich die Vergabe dieser Mittel nach der Satzung des VDD.
b) die Berufung und Abberufung der Geschäftsführer,
c) Weisungen an die Adveniat-Geschäftsstelle,
d) Vorschläge zur Berufung und Abberufung des Hauptgeschäftsführers,
e) Vorschläge für den Erlass und die Änderung der Geschäftsordnung,
f) Genehmigung von Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung,
g) den Haushaltsplan, den Stellenplan, die Feststellung der Jahresrechnung einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung der Prüfungsgesellschaft und die Bestimmung von Art und Umfang der Prüfung entsprechend den "Prüfungsrichtlinien für die Jahresabschlussprüfung von kirchlichen Einrichtungen und Zuwendungsempfängern, die Kirchensteuer-, Spenden- oder öffentliche Mittel verwalten und verwenden und für Wirtschaftsbetriebe, an denen die Kirche mehrheitlich beteiligt ist" in ihrer jeweils geltenden Fassung,
h) Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Dienstes.

(4) Dem Vorsitzenden der Adveniat-Kommission obliegt
a) die Leitung der Unterkommission. Er lädt die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung wenigstens 4 Wochen vorher zur Sitzung ein. Er bestimmt den Tagungsort und stellt die Tagesordnung auf.
b) die fachliche Aufsicht über die Geschäftsstelle, über deren Vorbereitung für die Sitzungen der Adveniat-Kommission und über die Ausführung der Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz, der Kommission Weltkirche und der Adveniat-Kommission,
c) die Abgabe von Erklärungen für die Adveniat-Kommission mit Zustimmung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Vorsitzenden der Kommission Weltkirche in dringenden Fällen (§ 14 Ziff. 3 Buchstabe c der Geschäftsordnung der Deutschen Bischofskonferenz),
d) in Dringlichkeitsfällen die Herbeiführung einer Entscheidung über die Vergabe von Projektförderungsmitteln im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens bis zu einem von der Adveniat-Kommission festzulegenden Betrag.

(5) An den Sitzungen der Adveniat-Kommission nehmen neben den Beratern der Kommission je ein Vertreter von Misereor, Missio, des Deutschen Caritasverbandes sowie der Leiter des Bereiches Weltkirche und Migration des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz ohne Stimmrecht teil.

(6) Die Sitzungen der Adveniat-Kommission können mit den Mitgliederversammlungen des Bischöfliche Aktion Adveniat e. V. zusammengelegt werden. Die Geschäftsführung für die Adveniat-Kommission obliegt dem Bereich Weltkirche und Migration des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz. 

Art. 5
Bischöfliche Aktion Adveniat e. V.

Dem Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. kommen als Rechts- und Vermögensträger im Rahmen der Durchführung der Bischöflichen Aktion Adveniat folgende Aufgaben zu:

a) die Wahrnehmung aller Rechtsangelegenheiten für die Bischöfliche Aktion Adveniat, soweit diese gemäß der Entscheidungen der Adveniat-Kommission bzw. der Mitgliederversammlung, ihres Vorsitzenden, des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Aktion Adveniat erforderlich sind. Hierzu gehört auch der Abschluss sämtlicher Arbeitsverträge nach Maßgabe des genehmigten Stellenplanes und auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) der Regional-KODA NW, in den Fällen des Art. 4 Abs. 3 Buchst. h) nach Zustimmung der Adveniat-Kommission, im Übrigen im Einvernehmen mit der Geschäftsführung von Adveniat,
b) der Abschluss aller sonstigen Verträge für die Bischöfliche Aktion Adveniat im Einvernehmen mit der Geschäftsführung von Adveniat,
c) die Vermögensträgerschaft, insbesondere die Verwaltung des gesamten Vermögens einschließlich Bargeldmitteln und Wertpapieren der Bischöflichen Aktion Adveniat. 

Art. 6
Adveniat-Geschäftsstelle

(1) Die Geschäftsstelle wird vom Hauptgeschäftsführer und von den Geschäftsführern nach Maßgabe dieses Statuts, der Satzung des Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. und der nach Art. 3 Abs. 2 beschlossenen Geschäftsordnung geleitet.

(2) Öffentliche Erklärungen und Verlautbarungen, die die Bischöfliche Aktion Adveniat und ihren Auftrag betreffen, bestimmen sich nach den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. 

Art. 7
Inkrafttreten

Dieses Statut wurde am 25. September 2013 von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen und tritt mit Abschluss des Aufhebungsvertrages zwischen dem VDD und dem Bistum Essen in Kraft.

Fulda, 25. September 2013

Zum Download: Statut der Bischöflichen Aktion Adveniat (PDF)