Der Erbe/die Erbin ist der/die Rechtsnachfolger /in der verstorbenen Personen und übernimmt all deren Rechte und Pflichten. Er/Sie erbt Vermögen wie Schulden und Verpflichtungen. Ein/e Vermächtnisnehmer/in hat dagegen einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben auf einen bestimmten Vermögenswert (Geld oder Gegenstand).