Brasilien: Staat muss Indigenen 12 Millionen Euro Entschädigung zahlen

In einem wegweisenden Urteil hat ein Bundesgericht in Brasilien den Bau einer Bundesstraße durch Indigenengebiet zu Zeiten der Militärdiktatur als klaren Rechtsbruch bezeichnet und als „eines der traurigsten Kapitel der jüngeren Geschichte unseres Landes“ verurteilt.

Auch die Transamazonica wurde mitten durch ein Indigenen-Schutzgebiet geschlagen. Foto: Escher/Adveniat

Die Bundesstraße BR-174 verbindet die Amazonas-Metropole Manaus im Bundesstaat Amazonas und Boa Vista im Bundesstaat Roraima. Ihr Bau von 1967 bis 1977 sei ohne Vorab-Konsultation der betroffenen Waimiri-Atroari-Bevölkerung gemäß der ILO-Konvention 169 durchgeführt worden. Das berichteten lokale Medien Ende letzter Woche vom Richterspruch des Bundesgerichts im Bundesstaat Amazonas.

Der brasilianische Staat müsse den Indigenen, die sich selbst als Kinja bezeichnen, eine Entschädigung in Höhe von 50 Millionen Real (rund 12,44 Millionen Euro) zahlen. Die von der Klageseite vorgelegten Dokumente würden zudem belegen, dass der Staat zu Zeiten der Militärdiktaturen (1964 bis 1985) direkte Angriffe gegen Indigene ausübte, darunter Bombardements von Indigenen-Siedlungen. Die Foge war eine dramatische demographische Reduzierung des Volkes der Waimiri-Atroari.

"Anerkennung von Völkermord"

Indigenenverbände interpretieren die Verurteilung der „demographischen Reduzierung“ durch das Tribunal sogar als Anerkennung des „Völkermords“ an der Ethnie. Das Gericht ordnete neben der Schadensersatzzahlung die Freigabe „heiliger Orte“ des Volkes binnen 60-Tagesfrist an.

Für indigene Völker im Amazonas.

Adveniat setzt sich mit der Aktion "Zukunft Amazonas" für die Zukunft der bedrohten Völker und Schöpfung am Amazonas in Brasilien, Ecuador und Peru ein. An die Bundesregierung stellt das Lateinamerikahilfswerk die Forderung, das ILO-Protokoll 169 zu ratifizieren und auf deren Einhaltung zu drängen. Darüber hinaus fordert Adveniat, dem Beispiel der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und des Interamerikanischen Gerichtshofs zu folgen und „das panamazonische, kirchliche Netzwerk Repam als Repräsentant und originären Ansprechpartner für den Schutz des Amazonasgebietes und der 390 dort lebenden indigenen Völker anzuerkennen“. (bb)