Zuwendungsbestätigung
Die Jahreszuwendungsbestätigung (Spendenquittung) senden wir Ihnen ab Januar 2026 standardmäßig per E-Mail zu. Damit stellen wir sicher, dass Sie Ihre Bescheinigung schnell, unkompliziert und umweltfreundlich erhalten. Ebenso versenden wir fortan Dankbriefe, ressourcensparend und papierfrei, per E-Mail.
Sollten Sie den Versand per Post wünschen oder möchten Sie, dass Ihre Zuwendungsbestätigung an eine andere E-Mail-Adresse geschickt wird, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, uns Ihre Präferenz mitzuteilen.
Liebe Spenderin, lieber Spender,
Die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügt gem. § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV bei Spenden bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Spende, wenn diese gemeinsam mit unserem “Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV” (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.
Beleg gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b) EStDV:
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Freistellungsbescheid – Finanzamt Essen-NordOst:
Download PDF
Spendenbescheinigung/Spendenquittung:
Bereits ab 50 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.

